AGB | Job Kibernetik

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

Mit der Bestellung anerkennt der Kunde die Verbindlichkeit aller nachstehenden Bedingungen. Anders lautende Lieferungs-, Zahlungs- oder Einkaufsbedingungen als die vorliegenden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Unsere Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass die Bedingungen noch einmal übersandt werden.

Spezielle Vereinbarungen sind nur verbindlich, sofern wir diese schriftlich bestätigen.

Diese Bestimmungen gelten ab dem 01.05.2018 und ersetzen alle bisherigen AGB der Kibernetik AG.

2. Bestellungen, Abholung

Um jeglichen Irrtum bei Lieferungen zu vermeiden, bitten wir unsere Kundschaft, den gewünschten Artikel nach den Bezeichnungen und Nummern, wie sie in den Preislisten und Offerten angeführt sind, genau zu bezeichnen. Nicht auf der Auftragsbestätigung enthaltene Materialien oder Leistungen werden separat verrechnet. Personen, die bei uns namens Dritter Ware abholen, haben einen von diesem rechtsgültig unterzeichneten Abholschein oder eine gleichwertige Ermächtigung mitzubringen.

3. Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich gelten die durch uns bestätigten Zahlungsbedingungen als Verfalltags Abrede. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden alle Folgekosten, sowie ein Verzugszins von 5% p.a. ab 1. Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist ab Faktura Datum ohne Mahnung berechnet. Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen und anderen Gegenansprüchen nicht zurückhalten. Bei grösseren Anlagen ist im Voraus eine Anzahlung, die gemeinsam vereinbart wird, zu bezahlen.

4. Rücktritt, Sicherheitsleistung

Wird der Kunde nach Vertragsabschluss zahlungsunfähig oder bestehen sonstige berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder ist er mit Zahlungen aus früheren Lieferungen im Verzug, so können wir ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung von der Leistung rechtsgenügender Sicherheiten abhängig machen. Wir können auch auf der Erfüllung des Vertrages bestehen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir bleiben Eigentümer der gesamten Lieferung bis der Kunde die Zahlungen gemäss Auftragsbestätigung vollständig geleistet hat. Für den Umfang und die Ausführung der Lieferungen und Leistungen ist die Auftragsbestätigung der Kibernetik AG massgebend. Sofern innerhalb von 8 Tagen nach Versand der Auftragsbestätigung kein Gegenbescheid erfolgt, sind die angeführten Spezifikationen verbindlich.

5. Pläne und Zeichnungen

Diese stehen unter Urheberschutz, sind unser Eigentum und dürfen daher weder kopiert, abgezeichnet, verwertet, noch Drittpersonen überlassen werden. Unsere Angaben über Masse, Gewichte, Leistungen usw. sind nur dann verbindlich, wenn dies von uns schriftlich bestätigt wird. Sämtliche Angaben in den Preislisten und den Angeboten können von uns ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Konstruktive Verbesserungen oder Änderungen bleiben vorbehalten, solange die Qualität und die Funktion der Lieferung gewährleistet bleibt.

6. Versand

Die Lieferung erfolgt ab unserem Haus (ab Werk) und geht zu Lasten und auf Risiko (auch bei allfälliger Franko Zustellung) des Kunden. Die Versandart wird, sofern nichts Spezielles vereinbart ist, durch uns bestimmt. Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Transporteur, auf den Kunden über. Verzögert sich die Übergabe auf Wunsch des Kunden, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung resp. ab Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Waren sind sofort nach Erhalt in verschliessbaren und trockenen Räumen aufzubewahren. Allfällige Transportschäden sind uns umgehend nach Erhalt der Ware zu melden. Die Lieferungen von Paletten und Paketen erfolgen bis zur Bordsteinkante. Stockwerklieferungen sind gegen Aufpreis möglich. Lieferungen in Berggebiete erfolgen bis zur Schweizer Talstation.

7. Lieferungen

Die Lieferfristen sind für uns unverbindlich, wir verpflichten uns jedoch alles zu tun, um die Termine einzuhalten. Terminüberschreitungen berechtigen den Kunden nicht, vom Kauf zurückzutreten, die Ware abzulehnen oder irgendwelche Schadenersatzforderungen zu stellen. Höhere Gewalt, Krieg, Streiks, Betriebsstörungen, Naturereignisse, Katastrophen, Unfälle usw. bei uns oder beim Lieferanten entbinden uns ganz von unseren Lieferverpflichtungen, ohne Schadenersatzleistungen an den Kunden. Bei Bestellungen auf Abruf behalten wir uns vor, bestellte Ware erst nach Eingang des Abrufes herzustellen.

8. Lieferumfang

Der Lieferumfang ist in unseren Auftragsbestätigungen verbindlich festgehalten. Für die Richtigkeit der Werte, Anforderungen, Gegebenheiten und Annahmen durch die Bauherren haften wir nicht. Folgende Arbeiten gehören nicht zur Montage und Inbetriebsetzung: Spitz- und Maurerarbeiten, Wasserzu- und Ablaufleitungen, Sanitäre heizungs- und lufttechnische Installationen, Plättli- und Malerarbeiten, Reinigungsarbeiten, etc. Erforderliches Hilfspersonal, Lift- und Krananlagen, Hebebühnen, Beleuchtung, Mieten für Spezialwerkzeug müssen vom Besteller zur Verfügung gestellt werden, oder gehen zu dessen Lasten. Grundsätzlich werden diejenigen Verpackungen und Transportmittel eingesetzt, die sich für den Kunden als zweckmässig erweisen.

9. Abnahme des Werkes

Der Kunde hat das montierte Werk nach dessen Fertigstellung zu prüfen und Mängel sofort schriftlich im Abnahmeprotokoll / Arbeitsrapport festzuhalten. Zeigen sich nach der gemeinsam mit dem Kunden durchgeführten Abnahme keine Mängel, so ist das Werk mit Abschluss der Prüfung abgenommen. Zeigen sich bei der gemeinsam mit dem Kunden durchgeführten Abnahme Mängel, welche die Funktionstüchtigkeit der Anlage nicht beeinträchtigen, so gilt das Werk ebenfalls als abgenommen. Wir haben die festgestellten Mängel jedoch innert angemessener Frist zu beheben. Zeigen sich bei der Abnahme wesentliche Mängel, so wird die Abnahme zurückgestellt und es wird gemeinsam ein neuer Abnahmetermin vereinbart. Eine Mängelrüge entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.

10. Reklamationen

Reklamationen müssen uns in Bezug auf Qualität, Stückzahl, Bestellungskonformität sofort nach Wareneingang schriftlich mitgeteilt werden. Ohne umgehende Reklamation gilt die Ware als angenommen und die Rechnung akzeptiert. Zeigen sich wesentliche Mängel, so werden diese Mängel in einer Frist, die gemeinsam festgelegt wird, behoben. Schäden, die während dem Transport eintreten, sind vom Kunden direkt und ausschliesslich beim Transporteur geltend zu machen.

11. Garantie, Haftungsausschluss

Vorausgesetzt, dass unsere Zahlungsbedingungen vom Kunden eingehalten werden, gewähren wir – sofern nichts anderes vereinbart – eine Garantie von 2 Jahren ab Abnahme.

Unsere Garantieleistung besteht darin, dass wir für berechtigte Beanstandungen von Bestandteilen infolge Material- oder Herstellungsfehlern nach eigener Wahl Ersatz liefern oder die entsprechenden Mängel des Liefergutes durch Reparatur in unserem Werk beheben. Über die Ersatzlieferung hinausgehende Kosten und Schadenersatz irgendwelcher Art, insbesondere entgangener Gewinn, Verlust der Nutzung, Ausfallzeiten, Folgeschäden, Auswechslungskosten, Kältemittelverluste und Frachten, Mehrkosten aufgrund erschwerter Zugänglichkeit zum Objekt sowie zum Montagestandort werden nicht übernommen.

Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen. Ebenfalls übernehmen wir keine Garantie für nicht funktionierende Quellen, insbesondere Erdwärmesonden, die Wasserqualität aus Brunnenbohrungen und die daraus resultierenden Folgeschäden sowie für sämtliche Forderungen, die wegen Belästigungen oder Schäden durch den Einsatz von Luftverdampfern gestellt werden.

Wenn aus zwingenden terminlichen Gründen (Notfall) die Auswechslung oder Reparatur von defekten Teilen durch den Kunden vorgenommen werden muss, übernehmen wir die nachzuweisenden Kosten nur nach vorangehender Absprache und unserer schriftlichen Freigabe.

Für jede Art von Schäden, die infolge unsachgemässer Installation und Nichtbeachtung unserer technischen Richtlinien oder natürlicher Abnützung (ebenso z.B. Kältemittel) entstanden sind, kommen wir nicht auf. Von der Garantie ausgeschlossen sind ferner Mängel, welche durch nicht ausgeführte Stillstandwartung an Ventilatoren, Motoren, Kompressoren, Pumpen, Entfeuchtern oder Schäden, die durch falsche Drehrichtung oder Wassereinwirkungen entstehen.

Für Apparate, die einem anderen Verwendungszweck oder für andere Leistungsbereiche als von uns vorgesehen dienen, wird keine Garantie übernommen.

Im Weiteren sind ausgeschlossen: Schäden, verursacht durch Einsatz von unsachgemässen Wärmeträgern, Korrosionsschäden, insbesondere wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker usw. angeschlossen oder ungeeignete Frostschutzmittel beigegeben sind. Sowie Schäden aufgrund örtlicher Gegebenheiten wie z.B. Wasserqualität etc.

Ferner sind Schäden ausgeschlossen, die durch unsachgemässen elektrischen Anschluss sowie ungenügende Absicherung, nicht einhalten von gültigen Normen und Installationsvorschriften, den Einbau einer fremden Steuerung/ Regelung, durch Umgehen der Sicherheitskette, durch hartes oder korrosives Wasser (z.B. Kalk, Kesselstein), zu hohen Wasserdruck, unsachgemässes Entkalken, chemische oder elektrolytische Einflüsse usw. verursacht werden.

Es wird nur Garantie gewährt, wenn die Montage und der Betrieb der Anlage gemäss den in der Auftragsbestätigung und in den technischen Unterlagen festgehaltenen Betriebswerten entsprechen.

Ein Verkauf unserer Produkte nach Kanada oder in die USA ist untersagt. Bei Haftungsansprüchen, die aufgrund der Missachtung dieser Bedingung entstehen, ist Kibernetik AG berechtigt, Regress auf den Wiederverkäufer zu nehmen.

Die Rechnung gilt gleichzeitig auch als Garantieschein.

Der Besteller verpflichtet sich bei Vertragsabschluss allfällige vorhandene störempfindliche Geräte oder objektspezifische Merkmale wie Statik, Asbest, mangelhafte Installationen, Beschaffenheit der Gebäudehüllen etc. zu informieren.

Der Besteller ist verpflichtet alle zweckdienlichen Überprüfungen in Bezug auf Statik und technische Machbarkeit durchzuführen. Kibernetik AG darf auf diese Informationen vertrauen und ist nicht zur Überprüfung verpflichtet.

12. Produktehaftpflicht

Soweit der Käufer keine eigene Haftung (mangelhafte Installation, Veränderung des Produktes, falsches Konzept, mangelhafte Beratung usw.) zu vertreten hat und die Herstellerin nicht direkt belangt werden kann, kommt der Lieferant direkt für Schäden im Sinne des Produktehaftpflichtgesetzes auf. Der Käufer kann in diesem Fall den allenfalls gegen ihn vorgehenden Geschädigten direkt an den Lieferanten verweisen.

13. Garantien Dritter

Für die von uns erbrachten Leistungen (d.h. nicht für bauseitige Leistungen und nicht für von Dritten erbrachte Leistungen) erbringen wir Sachgewährleistung nach den Bestimmungen und im Umfang von Ziff. 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit die von uns erbrachten Leistungen von Garantieurkunden oder anderweitigen Garantiezusicherungen Dritter überlagert werden (insbesondere Herstellergarantien für von uns gelieferte Produkte), haftet für über unserer AGB hinausgehende Zusicherungen der betreffende Hersteller oder Dritte allein, wobei solche Ansprüche diesen gegenüber durch uns hiermit an Sie, ohne Garantie für Bestand und Einbringlichkeit, abgetreten würden.

14. Fördergelder

Kibernetik AG unterstützt den Besteller bei den Anträgen und Formalitäten allfälliger Förderungsgelder. Bei Auftragserteilung verpflichtet sich der Besteller diesen Wunsch nach Förderungsunterstützung der Kibernetik AG bekannt zu geben. Bei verspäteter Bekanntgabe entstehen Zusatzaufwendungen die dem Besteller in Rechnung gestellt werden können. Kibernetik AG übernimmt keine Kosten oder Entschädigungen, sollten Förderungsgelder von Kantonen oder anderen Förderungsstellen nicht ausbezahlt werden.

15. Umtausch

Rücksendungen jeglicher Art werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen. Diese müssen sofort nach Warenempfang, franko verpackt erfolgen; versehen mit Begleitpapieren und Referenzangabe unserer Lieferscheinnummer und des Fakturadatums. Fehlen uns diese Details, so ist uns eine Identifikation der Ware unmöglich und wir können zu unserem Bedauern keine Gutschrift erteilen. Für Umtriebe, Kontroll- und Prüfkosten wird ein Abzug auf den Warenwert verrechnet. Es kann grundsätzlich nie mehr als 85% des Produktpreises gutgeschrieben werden.

Für Schäden jeglicher Art an gelieferter Ware haftet allein der Kunde bis zur Rückgabe, d.h. Eintreffen bei uns. Inzwischen beschädigte Ware gilt als verkauft und wird berechnet. Die Rückgabemöglichkeit beschränkt sich prinzipiell nur auf einwandfreie, ungebrauchte Teile in Originalverpackung. Muster- oder Ansichtssendungen werden fakturiert, bei Rücksendung innert 8 Tagen schreiben wir jedoch den vollen Warenwert gut.

16. Auftrags-Annullierung

Erteilte Aufträge können grundsätzlich nicht annulliert werden. Bei gängigen Artikeln stehen Ausnahmen aus Kulanzgründen in unserem Ermessen, wobei die entstandenen Kosten vom Kunden zu bezahlen sind.

17. Widerruf bei Haustürgeschäften und ähnlichen Verträgen

Handelt es sich gemäss OR 40a um ein Haustürgeschäft, hat der Kunde ab Vertragsabschluss eine Widerrufsfrist von sieben Tagen. Einen Widerruf muss der Kunde schriftlich an Kibernetik bekannt geben. Massgebend für die Einhaltung der Frist ist der Poststempel. Mit der Annahme eines Vertrags bestätigt der Kunde über sein Widerrufungsrecht informiert worden zu sein.

18. Preise

Die in den Unterlagen der Kibernetik AG aufgeführten Preise können grundsätzlich jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Alle aufgeführten Preise verstehen sich exklusiv MWST.

Abschlussbemerkungen

Alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich solcher über das gültige Zustandekommen, die Rechtswirksamkeit, die Abänderung oder Auflösung, unterliegen schweizerischem Recht. Internationales Kaufrecht findet keine Anwendung, insbesondere nicht das Haager Übereinkommen vom 15. Juni 1955 betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht und nicht das Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Der Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Buchs SG.